Das neue Bauvertragsrecht 2018 – die große Reform im Bereich Bauvertrag, Nachtragsrecht, Planungsrecht – welche Änderungen ergeben sich für die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen?

Veranstaltungsdatum: 06.06.2018
Veranstaltungsort: Berlin
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Ja

Zielgruppe:
Mitarbeiter der öffentlichen Hand sowie öffentlicher Unternehmen (Vergabestellen sowie Bauverwaltung); beratende Ingenieure und Architekten

Beschreibung:

Für Bauverträge, die ab dem 01. Januar 2018 geschlossen werden, gilt das neue Bauvertragsrecht. Im Kern hat der Gesetzgeber neue bauvertragliche Spezialvorschriften in das BGB eingeführt und zugleich bestehende – auch kaufvertragliche – Bestimmungen angepasst. Diese Änderungen waren notwendig, da die bisher bestehenden – allgemein gehaltenen – Regelungen der komplexen baurechtlichen Spezialmaterie nicht mehr gerecht wurden.

Diese grundlegende Reform des privaten Baurechts wird erhebliche praxisrelevante Auswirkungen auf alle am Bau beteiligten Personen haben. Die Reform betrifft fast alle Bau- und Planungsverträge im geschäftlichen Bereich. Vergaberechtlich relevant sind zum Beispiel die Änderungen, welche Abweichungen zu den Regelungen der VOB/B beinhalten.

Hinsichtlich des Planungsrechts existiert nun eine sog. Zielfindungsphase, in welcher Planungs- und Überwachungsziele vereinbart werden müssen. Für den Fall, dass diese Ziele nicht vereinbart werden können, weil der Bauherr bisher nur vage Vorstellungen über seine Bauabsichten hat, bietet die Reform nun die sog. Planungsgrundlage. Diese muss der Auftragnehmer zusammen mit einer Kostenschätzung dem Auftraggeber zur Zustimmung vorlegen. In diesem Zusammenhang steht dem Auftragnehmer unter gewissen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Wie mit einem solchen umzugehen ist und welche Vergabe rechtlichen Risiken damit einhergehen, wird im Rahmen des Seminars besprochen.

Die Änderungen der Vorschriften hinsichtlich des allgemeinen Werkvertragsrechts betreffen u.a. die Bestimmungen zu den Abschlagszahlungen, zur fiktiven Abnahme, zu den Sicherheitsleistungen und zu den Kündigungsbedingungen aus wichtigem Grund.

Darüber hinaus wurden der Bauvertrag, der Verbraucherbauvertrag, der Architekten- und Ingenieurvertrag und der Bauträgervertrag gesetzlich (neu) normiert.

Durch die Normierung des Bauvertrags in Abgrenzung zu den sonstigen Werkverträgen, wurden u.a.

  • Vorschriften über die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe,
  • das 14-tägige Widerspruchsrecht nach Vertragsschluss und
  • die Vorlage von Baubeschreibungen vor Vertragsschluss neu geregelt;
  • ein gesetzliches (freies) Anordnungsrecht des Bestellers erstmalig im BGB festgeschrieben und eine der VOB/B abweichende Berechnungsart fixiert, welches zu Fragen der Wirksamkeit der VOB/B führt;
  • der Rechtsschutz im Hinblick auf das Anordnungsrecht bzw. das Recht zur Vergütungsanpassung verbessert;
    • die Fälligkeitsvoraussetzungen der Schlussrechnungen neu bestimmt;
    • die Abnahmeverweigerung und deren Folgen neu geregelt und
    • in Angleichung an die VOB/B-Bestimmungen ein Schriftformerfordernis für die Kündigung eingeführt.

Der Architekten- und Ingenieurvertrag wurde, folgend der Rechtsprechung des BGH, als Werkvertrag eingeordnet und sieht nun neue spezielle Bestimmungen vor, welche den Besonderheiten dieser Vertragstypen gerecht werden soll. Insbesondere erfahren die Architekten- und Ingenieure im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung bei Mängeln infolge von Überwachungsfehlern eine Entlastung gegenüber dem Bauherren.

Der Bauträgervertrag enthält nun werkvertragliche als auch kaufvertragliche Komponenten. Während die kaufvertraglichen Bestimmungen sich auf die Verschaffung des Eigentums am Baugrundstück beziehen, finden einige werkvertragsspezifischen Bestimmungen für den Bauträgervertrag keine Anwendung. So existiert bspw. kein Recht zur freien Kündigung, wie es grds. gem. § 649 BGB vorgesehen ist.

Im Rahmen des Seminares wird die Systematik und der Aufbau des reformierten Bauvertragsrechts im Abgleich zu bisher geltenden Rechtslage dargestellt. Hierauf aufbauend werden die praxisrelevanten Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf die Vertragsgestaltung und die Vertragsabwicklung sowie die Vergabe vermittelt. Das Hauptaugenmerk wird hierbei auf den Neuerungen hinsichtlich der Bauverträge und der Ingenieur- und Architektenverträge liegen. Im Überblick werden der Verbraucherbauvertrag und der Bauträgervertrag dargestellt.

Der Teilnahmebetrag für diese Veranstaltung beträgt inklusive Tagungsunterlagen, Verpflegung während der Tagung und Pausengetränken € 350,- zzgl.19% USt.

Seminarthema:

Das neue Bauvertragsrecht 2018






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