Die Vergabe von Planungsdienstleistungen mittels vier- bzw. sechsjähriger Rahmenvereinbarung

Veranstaltungsdatum: 15.04.2021
Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein

Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung (Vergabestellen sowie Bauverwaltung) sowie von beratenden Ingenieur- und Ar-chitekturbüros.

Beschreibung:

Erstmalig erfolgte 2017 die Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts auch bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen (z.B. HOAI) im Unterschwellenbereich; damit wird die Ausschreibung von Planungsdienstleistungen mittels eines Rahmenvertrags relevant. Grundsätzlich werden (nur noch Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer) ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens mittels Direktkauf beschafft werden können. Neu wird auch sein, dass nun auch national Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Auftraggeber haben zwar weiterhin das Wahl-recht zwischen einer reinen Preisausschreibung und einer Vergabe nach benannten Zuschlagskriterien, die besondere Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass bei einer reinen Preisvergabe aufgrund der weitgehend zwingenden Bindung der HOAI nahezu sehr preisähnliche – wenn nicht gar identische – Preisangebote vorliegen werden. Eine ggf. in Betracht kommende Losentscheidung bei gleichen Preisen ist nach der Recht-sprechung jedoch nur zulässig, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht durch Zuschlagskrite-rien hätte differenziert abgefragt werden können und dies ist explizit der Fall. Daher wird die Benennung von Zuschlagskriterien ggf. wohl der Regelfall werden.

Daher dürfte im Unterschwellenbereich eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahme-wettbewerb nach der UVgO (inklusive etwa Verhandlungsgesprächen und der Bewer-tung von Konzepten) bei jeder Auftragserteilung ab 1.000 € der Regelfall werden. Um die Verwaltungspraxis hier nicht unnötig zu erschweren bzw. überhaupt noch zeitlich handhabbar zu gestalten, bietet sich der Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach der UVgO oder VgV an. Dies ist seit 2016 im EU-weiten Bereich sowie nach der im Un-terschwellenbereich nach der UVgO zulässig und wird zu einer erheblichen Reduzie-rung bzw. Vermeidung von Verwaltungs- und Personalkosten führen.

Das Seminar gibt hierauf Antworten und zeigt zugleich auf, was es für den Auftraggeber noch zu beachten gilt, um Planungsleistungen rechtssicher und erfolgreich im Wege der UVgO oder VgV mittels einer Rahmenvereinbarung unter Einhaltung der HOAI zu ver-geben.

Seminarinhalte:

  • Einführung zu den Neuheiten der UVgO
  • Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Teilnahmewettbewerb und Leistungsbe-schreibung nach der VgV und der UVgO
  • Verhandlungsverfahren nach der VgV und Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb nach der UVgO
  • Zuschlagserteilung, Dokumentation nach der VgV und der UVgO
  • Rechtsschutzmöglichkeiten

Dokumente und Formulare: