Die Dokumentation des Vergabeverfahrens nach der VgV, UVgO und VOB/A
Veranstaltungsdatum: 23.01.2020Veranstaltungsort: Berlin
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Ja
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen, die mit Vergabe befasst sind sowie Mitarbeiter*
innen der Rechnungsprüfungsämter.
Beschreibung:
Herr Rechtsanwalt Jacob Scheffen, Gesellschafter der CLP-Akademie und Partner der CLP Rechtsanwälte, wird als Gastdozent für die Brandenburgische Kommunalakademie – BKA
das nachfolgende Seminar abhalten.
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. Nach der Reform des Vergaberechts im Jahre 2016 ist nach § 8 der Vergabeverordnung 2016 u.a. zu dokumentieren:
Grundsätzlich gilt, dass der Vergabevermerk die Entscheidung der Vergabestelle nachvollziehbar darstellt. Hierbei gilt es, zu beachten, dass der Weg zur Entscheidung dargestellt wird und nicht nur die Entscheidung an sich. Die einzelnen Schritte der Vergabe sind daher zeitnah und chronologisch in einem Vergabevermerk darzustellen. Um ein in jeder Hinsicht transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten und zugleich etwaigen Manipulationsversuchen vorzubeugen, kommt eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln grds. nicht in Betracht. Ist der öffentliche Auftraggeber seiner Dokumentationspflicht nicht ordnungsgemäß und zeitnah nachgekommen, ist deren spätere Erstellung ohne Wiederholung des nicht dokumentierten Vorgangs im Vergabeverfahren nicht möglich.
Seminarinhalte:
Dokumente und Formulare: