Dokumentation – Vergabeverfahren richtig dokumentieren

Veranstaltungsdatum: 04.11.2019
Veranstaltungsort: Magdeburg
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Ja

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen aus den Verwaltungsbereichen, die mit Vergabe befasst sind sowie Mitarbeiter der Rechnungsprüfungsämter.

Beschreibung:

Herr Rechtsanwalt Jacob Scheffen, Gesellschafter der CLP-Akademie und Partner der CLP Rechtsanwälte, wird als Gastdozent für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. – SIKOSA das nachfolgende Seminar abhalten.

Eine Verlinkung zum Buchungsformular des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. finden Sie am Ende der Beschreibung.

Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. Im Vergabevermerk sind die wichtigsten Entscheidungen der Vergabestelle zu dokumentieren.
Grundsätzlich gilt, dass der Vergabevermerk die Entscheidung der Vergabestelle nachvollziehbar darstellt. Hierbei gilt es, zu beachten, dass der Weg zur Entscheidung dargestellt wird und nicht nur die Entscheidung an sich. Die einzelnen Schritte der Vergabe sind daher zeitnah und chronologisch in einem Vergabevermerk darzustellen.
Um ein in jeder Hinsicht transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten und zugleich etwaigen Manipulationsversuchen vorzubeugen, kommt eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln grds. nicht in Betracht. Ist der öffentliche Auftraggeber seiner Dokumentationspflicht nicht ordnungsgemäß und zeitnah nachgekommen, ist deren spätere Erstellung ohne Wiederholung des nicht dokumentierten Vorgangs im Vergabeverfahren nicht möglich.
Das bedeutet auch, dass – außer beim offenen Verfahren – die Wahl der Verfahrensart begründet werden muss, dass die gesamte Behandlung der Bieter (Gespräche, Auskünfte, Aufklärungen) und der Angebote (alle Wertungsschritte mit ihren Ergebnissen) nachvollziehbar dargestellt werden müssen.
Dazu bedarf es keiner umfassenden Ausführlichkeit, es muss jedoch ohne weitere Erläuterung nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen der Auftraggeber sich für ein bestimmtes Angebot entschieden oder einen bestimmten Bieter für ungeeignet gehalten hat (2. VK Brandenburg, B. v. 21.02.2007 – Az.: 2 VK 58/06). Dies bedeutet weiterhin, dass der Auftraggeber die Prüfung und Wertung aller veröffentlichten Wertungskriterien ausreichend dokumentieren muss (2. VK Brandenburg, B. v. 14.09.2006 – Az.: 2 VK 36/06).
Sind in den Vergabeunterlagen die einzelnen Verfahrensschritte, die Wertung und die getroffene Vergabeentscheidung ausführlich dokumentiert, sodass der Verfahrensablauf bei objektiver Betrachtungsweise nachvollzogen werden kann, können aus Sicht des Transparenzgebotes weitergehende Anforderungen – z.B. die Erstellung eines gesonderten Vergabevermerks – nicht gestellt werden (VK Nordbayern, B. v. 24.10.2007 – Az.: 21.VK – 3194 – 38/07).

Schwerpunkte:

  • Vorstellung verschiedener Muster von Vergabevermerken
  • Überblick über verschiedene vergaberechtliche Rechtsnormen und Vergabegrundsätze, die Einfluss auf die Dokumentation des Vergabeverfahrens haben
  • Die Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Submission/Eröffnungstermin richtig dokumentieren
  • Die Angebotswertung richtig dokumentieren
  • Welche Besonderheiten bestehen nach dem Grundsatz der Transparenz an die Dokumentation bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
  • Welche Besonderheiten bestehen nach dem Grundsatz der Transparenz an die Dokumentation bei der Aufhebung des Vergabeverfahrens
  • Wie ist mit einer Beanstandung der erfolgten Dokumentation des Vergabeverfahrens von Bietern, Vergabekammern, Gerichten, Fördermittelbehörden umzugehen – welche Risiken bestehen?

Dokumente und Formulare
•Hier gehts zum Anmeldeformular: K 061.11/19-01 – Dokumentations Seminar