Rechtssichere Ausschreibungen – Rheinland-Pfalz führt Nachprüfungsinstanz im Unterschwellenbereich ein (Vergaberechtsschschulung für Vergabestellen und Bieter)

Veranstaltungsdatum: 11.06.2021
Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Ja

Zielgruppe:
Das Online-Schulungsangebot richtet sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz.

Beschreibung:

Wer profitiert?

  • Bieterunternehmen, die sich in Rheinland-Pfalz Verfahren beteiligen möchten
  • sämtliche Öffentliche Auftraggeber, die mit dem Vergaberecht befasst sind
    • Zentrale Vergabestellen
    • Beschaffungs – und Einkaufsstellen
    • Immobilienmanagement
    • Prüfstellen

Warum lohnt sich die Schulung?

  • „Seien Sie auf der Hut“ – Das Nachprüfungsrisiko in jedem Verfahren steigt!
  • Effektiver Unterschwellenrechtsschutz zwingt die öffentlichen Auftraggeber zu einer absolut rechtssichereren Ausgestaltung der Unterschwellenvergabeverfahren
  • Vergabeverstöße können zur Aufhebung des Verfahrens sowie zu immensen Schadensersatzforderungen führen – Bier können erstmals strategisch vor dem Zuschlag die Überprüfung des laufendes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich erzwingen, um Ihre Zuschlagschancen zu erhöhen
  • Strategischer Umgang mit Rügen aus Unternehmenssicht / Chancen für Bieter – wir vermitteln worauf es ankommt

Was lernen Sie?

  • Überblick über die wichtigsten Neuerungen
    • Informations- und Wartefrist (Umfang und Inhalt sowie Fristberechnung)
    • Alles rund um das bestehende Zuschlagsverbot
    • Was öffentliche Auftraggeber wissen müssen – was Bieter tuen können
  • Strategieerwägungen
    • Verfahrensverzögerungen vermeiden
    • Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung aus dem Oberschwellenbereich
  • Detailbesprechung der relevantesten Fehler aus unserer Beratungspraxis und wie diese verhindert werden können bzw. wie Rügen und Nachprüfung strategisch eingesetzt werden können

Ein Paukenschlag auf Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz, das Bundesland, welches die UVgO noch nicht eingeführt hat, führt eine Nachprüfungsinstanz im Unterschwellenbereich mit weitrechenden Folgen – insbesondere für die praktische Arbeit – ein.

Ab Juni 2021 können Bau- sowie Liefer- Dienstleistungsverfahren auch unterhalb der Schwelle durch eine Nachprüfungsinstanz überprüft werden.

Dies stärkt einerseits den Rechtsschutz der Bieter, „verkompliziert“ hingegen die tägliche Arbeit der
Vergabestellen bzw. der öffentlichen Auftraggeber.

Hinzutritt, dass die neue Instanz bereits ab einem Auftragswert von 100.000 Euro bei Bauleistungen
sowie 75.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen zuständig sein wird (bis 30.06.2022). Ab dem 03.06.20202 reduzieren sich beide Schwellenwerte auf 75.000 Euro.

Während bisher „lediglich“ der Eilrechtsschutz vor dem Landgericht bzw. die Rechts- oder Fachaufsicht bei Vergabeverstößen zuständig war, ändert dies sich im Jahr 2021. Die Landesregierung führt eine Nachprüfungsinstanz – ähnlich oder identisch der Vergabekammern im Oberschwellenbereich – ein.

Daneben wird auch das materielle Recht angepasst und die Bieterrechte enorm gestärkt. In Zukunft sind die Bewerber/Bieter im Unterschwellenbereich – analog zu den Vorgaben des § 132 GWB – über einen Zuschlag sowie die Ablehnungsgründe zu informieren. Die praktischen Schwierigkeiten – etwa welchen Umfang die Begründung haben muss
– aus dem Oberschwellenbereich dürften nunmehr auch für die Unterschwelle gelten. Daneben – und das ist im Kern die erheblichste Verbesserung des Bieterschutzes – wird ein Zuschlagsverbot (von 7 Tagen) eingeführt. Erst nach Ablauf dieser Frist, kann „sorglos“ ein Zuschlag erteilt werden. Wird dieses Verbot ignoriert, droht die Nichtigkeit des Vertrages und mithin auch Schadensersatzansprüche durch die Bieter.

Zusammengefasst haben nunmehr Bieter ein effektives Rechtsschutzinstrument in der Hand, während öffentliche Auftraggeber noch sorgfältiger und rechtssichererer arbeiten müssen.

Im vorliegenden Webinar werden die Voraussetzungen der neuen Bestimmungen im Detail erläutert und gleichzeitig die konkreten Folgen für die tägliche Arbeit dargestellt. Dies geschieht anhand einer Musterdurchführung eines
Unterschwellenverfahrens, wobei die rügeträchtigsten Punkte abgehandelt werden.

Zuletzt werden den Teilnehmenden entsprechende Praxistipps (Dos and Don’ts) an die Hand gegeben.

Zum Webinar erhalten Sie umfangreiches Anschauungsmaterial (Skript), das Ihnen als Nachschlagewerk dient.

Die Module:

Modul 1: Einführung

  • Allgemeine Einführung
  • Überblick über die Verfahrensabläufe

Modul 2: Die neuen Vorgaben im Detail

  • Anwendungsbereich im Detail – Ausnahmen kennen
  • Das Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich im Detail
  • Umfang der Informationsfrist / Ausnahmen der Informationsfrist (Eilbedürftigkeit)
  • Das Zuschlagsverbot und die Rechtsfolgen – Was gilt es für Auftraggeber und Bieter zu beachten?
    • Berechnung der Frist
    • Zulässigkeit der Nachprüfung – wie können Bieter Ihre Zuschlagschancen erhöhen? Woarauf müssen sich Auftraggeber ein stellen?
    • Rechtsfolgen der Nichtbeachtung – insb. Schadensersatz (positives und negative Interesse)

Modul 3: Nachprüfungen vermeiden

  • Vorbereitung des Verfahrens – Das A und O
  • Die Vergabeunterlagen
  • Auswertung von Teilnahmeanträgen sowie Angeboten im Detail
    • Formale Auswertung – insbesondere die zulässige Nachforderung sowie „ultima-ratio“
    • Eignungsprüfung
    • Angemessenheitsprüfung
    • Wirtschaftliche Prüfung

Modul 4: Strategiemaßnahmen/ Praxistipps

  • Potenzielle Auswirkungen des Unterschwellenrechtsschutzes
  • Strategien für Unternehmen
  • Nachprüfungen verhindern
  • Praxisbeispiele

Teilnahmegebühr und Anmeldung:

4,5-stündige Intensivschulung zu folgenden Sonderkonditionen:

  • 199,- Euro zzgl. USt. pro Teilnehmer / 09:00-13:30 Uhr
  • CLP-Newsletter inklusive

Anmeldungen müssen vor dem Schulungstag per E-Mail oder Fax zugesendet werden.
Email: info@clp-akademie.de, Fax 030 / 54 90 872-99.
Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung nach deren Zugang und Zugangsdaten 2 Tage vor der Veranstaltung unmittelbar. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der CLP Akademie, abrufbar unter https://clp-akademie.de/wpdata/agb/.

Dokumente und Formulare:






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