S3822201: Vermeidung von Fördermittelrückrufen

Veranstaltungsdatum: 28.06.2022
Veranstaltungsort: Berlin
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Ja

Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung sowie Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen möchten.

Beschreibung:

Der Bund bzw. die Länder „vergeben“ Zuwendungen in Milliardenhöhe. Mit dem Institut der Zuwendung als politisches Gestaltungsinstrument ist die öffentliche Hand in der Lage, Einfluss auf gesellschaftliche Bereiche bzw. Entwicklungen zu nehmen. Daneben können Zuwendungen auch dem Erhalt einzelner Wirtschafszweige bzw. dem Ausgleich (internationaler) Wettbewerbsverzerrungen dienen.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften zeichnen sich durch eine hohe Komplexität aus,
sodass ein Überblick in Gänze über jene Regelungen eher die Ausnahme denn die Regel sein dürfte. Dies liegt vor allem daran, dass sowohl der Bund als auch die Länder haushalterische Vorschriften erlassen, die durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften flankiert werden.

Ein Überblick über die maßgeblichen Vorschriften ist jedoch sowohl für Fördermittelgeber als auch für Fördermittelempfänger von essenzieller Bedeutung. Verstöße gegen haushaltrechtliche Vorgaben sind für beide Seiten ärgerlich, kosten und zeitintensiv, sodass eine rechtsichere Beantragung, Gewährung und Verwendung von Fördermitteln oberster Priorität haben sollte. In diesem Zusammenhang zeigt das
Seminar den Teilnehmern die rechtlichen Voraussetzungen und zugleich die Risikopotentiale einer Fördermittelvergabe hinsichtlich Vergabefehler auf. Konkret werden die Grundlagen des Zuwendungsrechts praxisorientiert und die einzelnen Verfahrensstufen des Zuwendungsverfahrens empfängerorientiert dargestellt,
hinsichtlich von Vergabeverstößen, insbesondere bei Förderung mit EU-Mitteln.

Dabei werden insbesondere die Risiken aufgezeigt, die – bei Nichteinhaltung der Zuwendungsvorgaben – zu einem Fördermittelrückruf führen können. Schwerpunktmäßig werden dabei Fördermittelrückrufe aufgrund von Vergaberechtsverstößen behandelt. Hierbei wird auch auf Regressansprüche ggü. Dritten (z.B. Beratern, Planern) eingegangen und die Anspruchsdurchsetzung erörtert.

Seminarinhalte:

    Überblick über die einschlägigen Regelungen (insb. haushalterische Vorschriften wie BHO bzw. LHO)
    Praxisorientierte Darstellung der Grundlagen des Zuwendungsrechts
    Voraussetzungen der Fördermittelvergabe
    Risikopotentiale im Rahmen des Zuwendungsverfahren
    Risikopotentiale aufgrund von Vergaberechtsverstößen
    Folgen von Vergaberechtsverstößen (insb. bei geförderten Maßnahmen)
    Voraussetzungen von Fördermittelrückrufen
    Regressansprüche ggü. Dritten (Beratern, Planern, etc.) bei Fördermittelverlusten (insb. Anspruchsdurchsetzung)

    *Sofern eine Präsenzveranstaltung unter 3G-Regelung erlaubt ist, findet das Seminar in Berlin statt. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die Durchführung online.

    Dokumente und Formulare:
    •Flyer der Veranstaltung:
    S3822201: Vermeidung von Fördermittelrückrufen
    •Hier gehts zum Anmeldeformular:
    Anmeldeformular der Brandenburgischen Kommunalakademie
    •Alternativ auch per E-Mail an:
    seminar@bka-brandenburg.de