Freiwillige Registrierung zur Vergabestatistik ab dem 1. Juli 2020 und Meldepflicht ab dem 1. Oktober 2020
Seit der Vergaberechtsreform in 2016 gibt es die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), die als Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik und der flächendeckender Erfassung von grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland dient.
Öffentliche Auftraggeber nach § 98 GWB sind nach § 1 VergStatVO zur Übermittlung von Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich an das Bundeswirtschaftsministerium verpflichtet. Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten können sich die Auftrag-/Konzessionsgeber einer oder mehrerer Berichtsstellen bedienen, wobei die Berichtsstelle sich beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren muss, damit die Datenerfassung vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfolgen kann.
Nachdem die bisher nur teilweise anwendbare VergStatVO im April novelliert wurde und die Vergabestatistik voraussichtlich ab dem 01.Oktober 2020 den Betrieb bei Destatis aufnehmen wird, besteht schon ab dem 01. Juli 2020 die Möglichkeit der freiwilligen Online-Registrierung.