Änderungen durch die UVgO-Reform-2017 im Unterschwellenbereich (VOL/A und freiberufliche Dienstleistungen)

Veranstaltungsdatum: 17.09.2019
Veranstaltungsort: Berlin
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Ja

Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen der öffentlichen Hand sowie öffentlicher Unternehmen
(Submissions-, Vergabestellen) und Mitarbeiter*innen
privater Unternehmen, welche sich an Vergabeverfahren beteiligen
möchten.

Beschreibung:

Herr Rechtsanwalt Jacob Scheffen, Gesellschafter der CLP-Akademie und Partner der CLP Rechtsanwälte, wird als Gastdozent für die Brandenburgische Kommunalakademie – BKA das nachfolgende Seminar abhalten.

Eine Verlinkung zum Buchungsformular der Brandenburgischen Kommunalakademie finden Sie am Ende der Beschreibung.

Die Abschaffung der VOL/A und Einführung der diese ersetzende Unterschwellenvergabe (UVgO), welche insbesondere Planungsdienstleistungen erfasst, führt unter Einbeziehung der Novelle des brandenburgischen Vergaberechts 2016 zu erheblichen Änderungen in der Praxis.
Damit erfährt die nationale Unterschwellenvergabe eine Regelungsdichte, die dem des EU-Vergaberechts nahezu entspricht.
Damit wird eine Vielzahl von neuen Regelungen eingeführt, die tiefgreifende Auswirkungen auf das Vergabeverfahren haben, etwa:

• Die Abschaffung der freiberuflichen Vergabe und Einführung der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb.
• Erstmalig erfolgt die Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts auch bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen (z.B. HOAI);
damit wird die Ausschreibung von Planungsdienstleistungen als Rahmenvertrag relevant.
• Die Ausdehnung des Unterschwellenvergaberechts auf privatisierte kommunale Einrichtungen (Kommunale GmbH etc.) erfolgt.
• Die Einführung der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen und damit verbundenen Verfahrenserleichterungen erfolgt.
• Die Ausnahmen zu möglichen Vertragsverlängerungen (Auftragsänderung) werden in den Unterschwellenbereich übernommen.
• Für Nebenangebote sind ab nun „Mindestanforderungen“ festzusetzen.
• Einführung Dynamisches Beschaffungssystem, elektronischer Kataloge und elektronischer Auktion.
• Ein umfassendes Nachforderungsrecht bzgl. von Erklärungen zu Eignungs- und leistungsbezogenen Angaben wird eingeführt.
Es wird ein Nachforderungsverbot bei leistungsrelevanten Erklärungen, die wertungsrelevant sind, eingeführt.
• Die Durchbrechung der Abgrenzung der Eignungs- und der Zuschlagskriterien erfolgt, wenn die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung
des Auftrags betrauten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.

Im Rahmen des Seminars werden die typischen Problemfelder und Fallstricke bei der Vergabe praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert.
Es wird auch auf die Möglichkeit der Vergabe von Rahmenverträgen bzgl. der Planungsdienstleistungen eingegangen.

 

 

Dokumente und Formulare:

•Flyer der Veranstaltung: S373 – Änderungen durch die UVgO
•Hier gehts zum Anmeldeformular: Anmeldeformular der Brandenburgischen Kommunalakademie
•Alternativ auch per E-Mail an: seminar@bka-brandenburg.de