Neuer Vergabeerlass im Saarland: Mehr Flexibilität und höhere Wertgrenzen für öffentliche Aufträge
Erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Direktvergabe und Unterschwellenvergabe durch neue Wertgrenzen seit dem 1. Juli 2025 – Unbefristeter Vergabeerlass bringt mehr Handlungsspielräume für Auftraggeber und Beteiligungschancen für KMU
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich bereits den einschlägigen Veröffentlichungen entnommen haben, gelten im Saarland neue umfassende Erleichterungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Vergabeerlass vom 26. Juni 2025 (Amtsblatt Nr. 26 vom 10. Juli 2025, S. 547 ff.) schafft auf kommunaler Ebene ebenso wie die Beschaffungsrichtlinien vom 01.07.2025 auf Landesebene signifikante neue Handlungsspielräume bei Auftragsvergaben. Ziel ist es, Vergabeverfahren zu vereinfachen, bürokratische Hürden abzubauen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Im Rahmen unserer CLP-Sonderveranstaltung zeigen wir auf, wie Sie die erweiterten Spielräume vergaberechtskonform und fördermittelgerecht in der Praxis anwenden können.
Ein umfangreicher Leitfaden mit praxisnahen Workflows und Muster-Vergabevermerken – u. a. zu Rechtsberatungsverträgen, Sicherheitsdienstleistungen, Planungsleistungen, Bauleistungen und Rahmenvereinbarungen – ist im Seminarpreis enthalten.
Wesentliche Änderungen:
Für kommunale Auftraggeber gilt:
- Direktaufträge bis zu 100.000 EUR netto sind nun möglich –
für Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu den EU-Schwellenwerten - Keine formellen Vergabeverfahren mehr erforderlich unterhalb der EU-Schwellenwerte
Für die Landesverwaltung gilt:
- Direktaufträge bis zu 100.000 EUR netto sind nun möglich –
für Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen - Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu den EU-Schwellenwerten
- Keine formellen Vergabeverfahren mehr erforderlich bei Dienst- und Lieferleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes
- Direktauftrag: bisher 25.000 EUR → jetzt 100.000 EUR
Zielsetzung: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz und bessere Chancen für KMU
Diese umfassenden Änderungen sind Teil eines gezielten Bürokratieabbaus und einer strategischen Öffnung des öffentlichen Auftragswesens für kleine und mittlere Unternehmen. Durch die deutlich angehobenen Wertgrenzen wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert, Verfahren werden verschlankt, und Auftraggeber können schneller und wirtschaftlicher agieren.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eröffnet sich durch die neuen Schwellenwerte eine realistische Chance, ohne aufwändige Verfahren öffentliche Aufträge zu erhalten. Gleichzeitig gewinnen Auftraggeber mehr Flexibilität und Handlungsspielraum, um schnell und rechtssicher zu agieren.
Fazit: Saarland setzt auf Vereinfachung und Öffnung des Marktes
Mit der Anhebung der Wertgrenzen setzt das Saarland ein deutliches Zeichen für vereinfachte Vergabeverfahren und zeigt, dass nicht nur die Kommunalebene, sondern auch die Landesebene aktiv Spielräume nutzt, um Bürokratie abzubauen und wirtschaftliche Impulse zu setzen. Auftraggeber wie Unternehmen sollten sich jetzt mit den neuen Möglichkeiten vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen.
Allerdings verbleibt – trotz aller Vereinfachungen – die Verantwortung für die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung bleiben zentrale Leitplanken, auch bei der Erteilung von Direktaufträgen.
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Lernen Sie die neuen vergaberechtlichen Spielräume rechtssicher und fördermittelkonform in der Praxis anzuwenden – inklusive Leitfaden mit Muster-Vergabevermerken:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!