CLP-Sonderveranstaltung “Beschaffen ohne Vergabeverfahren – Neue Wertgrenzen und Möglichkeiten im Saarland“
Veranstaltungsdatum: 16.10.2025Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein
Zielgruppe:
Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sowie Mitarbeiter von Unternehmen oder Berater, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.
Beschreibung:
Saarland – Direktaufträge bis 100.000 EUR seit dem 01. Juli 2025
Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 hat das Saarland die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge durch einen neuen, unbefristet gültigen Vergabeerlass umfassend reformiert. Die Änderungen betreffen insbesondere Kommunen, kommunale Zweckverbände und Eigenbetriebe, aber auch die Landesverwaltung über entsprechende Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO).
Der Vergabeerlass vom 26. Juni 2025 (Amtsblatt Nr. 26 vom 10. Juli 2025, S. 547 ff.) ersetzt den vorherigen Erlass vom 28. August 2024.
Ziel des Erlasses ist die Entlastung öffentlicher Stellen, die Förderung mittelständischer Unternehmen und eine effizientere Auftragsvergabe. Der Fokus liegt auf Bürokratieabbau, praxisnaher Umsetzung und Wahrung vergaberechtlicher Standards.
Zentrale Neuerungen:
Neuerungen für kommunale Auftraggeber
- Direktaufträge bis 100.000 EUR netto möglich
- Gilt für Bau,- Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen
- Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu den EU-Schwellenwerten
Neuerung für die Landesverwaltung
- Direktaufträge bis 100.000 EUR netto möglich
- Für Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen
- Verhandlungsvergabe / beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu den EU-Schwellenwerten
Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen
- Bürokratieabbau und strategische Öffnung des öffentlichen Auftragswesens
- Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Verschlankte Verfahren und schnellere, wirtschaftlichere Vergaben
- Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität und Handlungsspielraum
Rechtliche Leitplanken bleiben bestehen
Auch bei Anwendung der neuen Schwellenwerte sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Gleichbehandlung, Transparenz und fairer Wettbewerb
- Dokumentationspflicht, insbesondere bei Direktvergaben
- Wechsel zwischen Auftragnehmern bei wiederholten Direktvergaben wird empfohlen
Rechtlicher Hintergrund
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- Vergabeerlass vom 26. Juni 2025 (veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes, Nr. 26 vom 10. Juli 2025, S. 547 ff.)
- Er ersetzt den vorherigen Erlass vom 28. August 2024
- Rechtsgrundlagen: KomHKVO, VV-LHO, UVgO, VOB/A
Programm der CLP-Sonderveranstaltung
- Die neuen vergaberechtlichen Spielräume im Überblick
- Für kommunale Auftraggeber:
- Direktaufträge bis 100.000 EUR netto möglich → Für Bau,- Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen
- Freihändige Vergabe, Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu den EU-Schwellenwerten
- Formelle Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr erforderlich
- Für die Landesverwaltung:
- Direktaufträge bis 100.000 EUR netto auch für Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen
- Verhandlungsvergabe und beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu den EU-Schwellenwerten
- Keine formellen Verfahren bei Dienst- und Lieferleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte notwendig
- Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen
- Abbau bürokratischer Hürden und Beschleunigung von Vergabeverfahren
- Deutlich erhöhte Wertgrenzen erleichtern die Auftragsvergabe
- Schnelleres und wirtschaftlicheres Handeln der öffentlichen Hand
- Neue Chancen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – vereinfachter Zugang ohne aufwändige Verfahren
- Mehr Flexibilität und Handlungsspielraum für öffentliche Auftraggeber
- Vergaberechtliche Leitplanken
- Auch bei Direktvergaben sind die folgenden Grundsätze zwingend einzuhalten:
- Wirtschaftlichkeit & Sparsamkeit
- Gleichbehandlung & Transparenz
CLP-Sonderveranstaltung 2025:
Termine:
- 10. September 2025 (Webinar)
- 16. Oktober 2025 (Webinar)
jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort:
- Webinar
Teilnahmegebühr und Anmeldung:
Halbtags – Sonderveranstaltung zu folgenden Konditionen:
- 30 Euro zzgl. USt.
- Skript & Praxisleitfaden
- CLP-Newsletter inklusive
Flyer:
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