CLP-Sonderveranstaltung “Beschaffen ohne Vergabeverfahren – Neue Wertgrenzen und Möglichkeiten in Bayern“
Veranstaltungsdatum: 22.10.2025Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein
Zielgruppe:
Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sowie Mitarbeiter von Unternehmen oder Berater, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.
Beschreibung:
Bayern – Direktaufträge bis 250.000 EUR seit dem 01. Januar 2025
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat Bayern die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge durch einen neuen, bis zum 31. Dezember 2029 gültiges zweites Modernisierungsgesetz umfassend reformiert. Die Änderungen betreffen insbesondere Kommunen und kommunale Zweckverbände, aber auch die Landesverwaltung über entsprechende Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Das Gesetz über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ZustWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2005 (GVBl. S. 17, BayRS 700-2- W), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 454) geändert worden ist, wird in „Bayerisches Gesetz über wirtschaftsund vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG)“ unbenannt und enthält in § 8 Tail 3, Art. 20 gewichtige Festlegungen für die Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich.
Ziel des zweite Modernisierungsgesetztes ist die Entlastung öffentlicher Stellen, die Förderung mittelständischer Unternehmen und eine effizientere Auftragsvergabe. Der Fokus liegt auf Bürokratieabbau, praxisnaher Umsetzung und Wahrung vergaberechtlicher Standards.
Zentrale Neuerungen:
Für kommunale Auftraggeber gilt ebenso wie für die Landesverwaltung:
- Direktaufträge bis zu 100.000 EUR netto sind nun möglich für Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen
- Bei der Vergabe von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen sind die Verhandlungsvergabe und die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts bis zu den EU-Schwellenwerten gemäß § 106 GWB zulässig.
- Direktaufträge bis zu 250.000 EUR netto sind nun möglich für Bauleistungen
- Bei der Vergabe von Bauleistungen ist zudem die Freihändige Vergabe und die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Wertgrenze von einschließlich 1.000.000 EUR netto zulässig.
Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen:
- Bürokratieabbau und strategische Öffnung des öffentlichen Auftragswesens
- Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Verschlankte Verfahren und schnellere, wirtschaftlichere Vergaben
- Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität und Handlungsspielraum
Rechtliche Leitplanken bleiben bestehen:
- Bürokratieabbau und strategische Öffnung des öffentlichen Auftragswesens
- Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Verschlankte Verfahren und schnellere, wirtschaftlichere Vergaben
- Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität und Handlungsspielraum
Rechtliche Leitplanken bleiben bestehen
Auch bei Anwendung der neuen Schwellenwerte sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Gleichbehandlung, Transparenz und fairer Wettbewerb
- Dokumentationspflicht, insbesondere bei Direktvergaben
- Wechsel zwischen Auftragnehmern bei wiederholten Direktvergaben wird empfohlen
Rechtlicher Hintergrund:
-
- Zweites Modernisierungsgesetz Bayern vom 23. Dezember 2024 (GVBl. 2024 S. 619 – Verkündungsplattform Bayern)
- Vergabeerlass vom 26. Juni 2025 (veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes, Nr. 26 vom 10. Juli 2025, S. 547 ff.)
- Es ersetzt das Gesetz über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ZustWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2005
- Rechtsgrundlagen: BayHO, VV-BayHO, UVgO, VOB/A, VVöA, Korruptionsbekämpfungsrichtlinie
CLP-Sonderveranstaltung 2025:
Termine:
- 22. Oktober 2025 (Webinar)
- 12. November 2025 (Webinar)
- 02. Dezember 2025 (Webinar)
jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr
Programm der CLP-Sonderveranstaltung
1. Die neuen vergaberechtlichen Spielräume im Überblick
- Für kommunale Auftraggeber gilt ebenso wie für die Landesverwaltung:
- Direktaufträge bis zu 100.000 EUR netto sind nun möglich für Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen
- Bei der Vergabe von Liefer-, Dienst- oder frei¬beruflichen Leistungen sind die Verhandlungsvergabe und die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts bis zu den EU-Schwellenwerten gemäß § 106 GWB zulässig.
- Direktaufträge bis zu 250.000 EUR netto sind nun möglich für Bauleistungen
- Bei der Vergabe von Bauleistungen ist zudem die Freihändige Vergabe und die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Wertgrenze von einschließlich 1.000.000 EUR netto zulässig.
2. Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen
- Abbau bürokratischer Hürden und Beschleunigung von Vergabeverfahren
- Deutlich erhöhte Wertgrenzen erleichtern die Auftragsvergabe
- Schnelleres und wirtschaftlicheres Handeln der öffentlichen Hand
- Neue Chancen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – vereinfachter Zugang ohne aufwändige Verfahren
- Mehr Flexibilität und Handlungsspielraum für öffentliche Auftraggeber
3. Vergaberechtliche Leitplanken
- Auch bei Direktvergaben sind die folgenden Grundsätze zwingend einzuhalten:
- Wirtschaftlichkeit & Sparsamkeit
- Gleichbehandlung & Transparenz
- Nichtdiskriminierung
CLP-Sonderveranstaltung 2025:
Termine:
- 22. Oktober 2025 (Webinar)
- 12. November 2025 (Webinar)
- 02. Dezember 2025 (Webinar)
jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort:
- Webinar
Teilnahmegebühr und Anmeldung:
Halbtags – Sonderveranstaltung zu folgenden Konditionen:
- 30 Euro zzgl. USt.
- Skript & Praxisleitfaden
- CLP-Newsletter inklusive
Flyer:
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