CLP-Sonderveranstaltung “Beschaffen ohne Vergabeverfahren – Neue Wertgrenzen und Möglichkeiten in Niedersachsen“
Veranstaltungsdatum: 10.12.2025Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein
Zielgruppe:
Beschreibung:
Niedersachsen– Direktaufträge bis 100.000 EUR seit dem 29. Mai 2025
Mit Wirkung zum 29. Mai 2025 hat Niedersachsen die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge durch einen neuen, unbefristet gültigen Vergabeerlass umfassend reformiert. Die Änderungen betreffen insbesondere Kommunen und kommunale Zweckverbände, aber auch die Landesverwaltung über entsprechende Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Verordnung vom 27. Mai 2025 (Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 37 vom 28. Mai 2025) ändert die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung vom 3. April 2020 (Nds. GVBl. S. 60), davor geändert durch die Verordnung vom 26. März 2021 (Nds. GVBl. S. 165).
Ziel des Erlasses ist die Entlastung öffentlicher Stellen, die Förderung mittelständischer Unternehmen und eine effizientere Auftragsvergabe. Der Fokus liegt auf Bürokratieabbau, praxisnaher Umsetzung und Wahrung vergaberechtlicher Standards.
Zentrale Neuerungen:
Für kommunale Auftraggeber sowie für die Landesverwaltung gilt:
- Direktaufträge bis zu 20.000 EUR netto sind nun möglich für Liefer- und Dienstleistungen bis zu den EU-Schwellenwerten im Allgemeinen und im Besonderen bis zu 100.000 EUR netto, wenn dies öffentliche Schulen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) oder eine Privatschule im Sinne des § 1 Abs. 1 NSchG als öffentlichen Auftraggeber betrifft.
- Zudem dürfen Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
- Abweichend von § 3 a Abs. 4 Satz 1 VOB/A dürfen Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 20 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Wege des Direktauftrags beschafft werden.
Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen:
- Bürokratieabbau und strategische Öffnung des öffentlichen Auftragswesens
- Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Verschlankte Verfahren und schnellere, wirtschaftlichere Vergaben
- Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität und Handlungsspielraum
Rechtliche Leitplanken bleiben bestehen:
Auch bei Anwendung der neuen Schwellenwerte sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Gleichbehandlung, Transparenz und fairer Wettbewerb
- Dokumentationspflicht, insbesondere bei Direktvergaben
- Wechsel zwischen Auftragnehmern bei wiederholten Direktvergaben wird empfohlen
Rechtlicher Hintergrund:
- Die Verordnung vom 27. Mai 2025 (Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 37 vom 28. Mai 2025)
- Sie ändert die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung vom 3. April 2020 (Nds. GVBl. S. 60), davor geändert durch die Verordnung vom 26. März 2021 (Nds. GVBl. S. 165).
- Rechtsgrundlagen: KomHKVO, LHO, VV-LHO, NWertVO,UVgO, VOB/A
Programm der CLP-Sonderveranstaltung
- Die neuen vergaberechtlichen Spielräume im Überblick
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Für kommunale Auftraggeber sowie für die Landesverwaltung gilt:
- Direktaufträge bis zu 20.000 EUR netto sind nun möglich für Liefer- und Dienstleistungen bis zu den EU-Schwellenwerten im Allgemeinen und im Besonderen bis zu 100.000 EUR netto, wenn dies öffentliche Schulen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) oder eine Privatschule im Sinne des § 1 Abs. 1 NSchG als öffentlichen Auftraggeber betrifft.
- Zudem dürfen Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
- Abweichend von § 3 a Abs. 4 Satz 1 VOB/A dürfen Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 20 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Wege des Direktauftrags beschafft werden.
- Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen
- Abbau bürokratischer Hürden und Beschleunigung von Vergabeverfahren
- Deutlich erhöhte Wertgrenzen erleichtern die Auftragsvergabe
- Schnelleres und wirtschaftlicheres Handeln der öffentlichen Hand
- Neue Chancen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – vereinfachter Zugang ohne aufwändige Verfahren
- Mehr Flexibilität und Handlungsspielraum für öffentliche Auftraggeber
- Vergaberechtliche Leitplanken
- Auch bei Direktvergaben sind die folgenden Grundsätze zwingend einzuhalten:
- Wirtschaftlichkeit & Sparsamkeit
- Gleichbehandlung & Transparenz
- Nichtdiskriminierung
CLP-Sonderveranstaltung 2025:
Termine:
- 30. Oktober 2025 (Webinar)
- 28. November 2025 (Webinar)
- 10. Dezember 2025 (Webinar)
jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort:
- Webinar
Teilnahmegebühr und Anmeldung:
Halbtags – Sonderveranstaltung zu folgenden Konditionen:
- 30 Euro zzgl. USt.
- Skript & Praxisleitfaden
- CLP-Newsletter inklusive
Flyer:
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