CLP-Sonderveranstaltung „Beschaffen ohne Vergabeverfahren – Neue Wertgrenzen und Möglichkeiten in Brandenburg“

Veranstaltungsdatum: 06.10.2025
Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein

Zielgruppe:


Beschreibung:

Brandenburg – Direktaufträge bis 100.000 EUR seit dem 17. Juni 2025

Mit der Pressemitteilung des Brandenburgischen Finanzministeriums vom 16. Juni 2025 wurden bedeutsame Neuerungen im öffentlichen Auftragswesen des Landes Brandenburg veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mittelständische Unternehmen und insbesondere das Handwerk zu stärken sowie Vergabeverfahren nachhaltig zu entbürokratisieren.

Im Mittelpunkt der Änderungen steht die deutliche Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben und freihändige Vergaben. Diese Vereinfachungen sind seit dem 17. Juni 2025 gültig und ermöglichen insbesondere eine flexiblere, schnellere und wirtschaftlichere Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber.

Zentrale Neuerungen:

  • Möglichkeit von Direktaufträgen (Beschaffungen ohne Vergabeverfahren) bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu 100.000 EUR netto Auftragswert
    • Neu: 28 KomKHV und § 55 VV LHO Brandenburg
  • Anhebung der Wertgrenzen für die Freihändige Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen
  • Erweiterte Spielräume für beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben
  • Für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze auf 1.000.000 Euro angehoben
  • Landesvergabestellen: Für die Freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben
  • Die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz wurden von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben
  • Frei Wahl ohne Begründung: Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und eine Verhandlungsvergabe von Liefer- und Dienstleitungen sind bis zum Erreichen des EU-Schwellenwertes möglich § 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV
  • Keine Veröffentlichungspflicht auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg unter 100.000 EUR Auftragswert

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Kommunale Vergabestellen
§ 28 KomHVK finden Sie hier und die Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vom 17. Juni 2025 hier.
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Landesvergabestellen
Die entsprechende Pressemitteilung des Finanzministeriums finden Sie hier.
Die Veröffentlichung der Änderungen der VV zu § 55 LHO im Amtsblatt für Brandenburg vom 09.07.2025 finden Sie hier:

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Programm der CLP-Sonderveranstaltung

 

  1. Direktaufträge seit dem 17.06.2025: Rechtsgrundlagen und Anwendungsrahmen
  • Voraussetzungen für die Direktaufträge
  • Abgrenzung: Direktauftrag vs. förmliches Vergabeverfahren
  • Rechtsrahmen bei freihändiger Vergabe von Bauleistungen bis 1 Mio. EUR
  • Umgang mit Direktaufträgen bei Binnenmarktrelevanz

 

  1. Direktaufträge – Spielräume & Stolperfallen
  • Zulässigkeit von Einzelvergaben
  • Anforderungen an Auswahlentscheidung, Markterkundung & Transparenz
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Was ist erforderlich?
  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit im Prüfungsfall
  • Leistungsbeschreibung, Vertragsziele und Abrechnungsgrundlagen
  • CLP-Mustervorlage für Direktverträge im Beratungsbereich

 

  1. Organisation & Umsetzung: Empfehlungen für Vergabestellen
  • Strategien zur Einführung interner Prozesse für Direktvergabe
  • Umgang mit erhöhter Flexibilität – aber wie behält man Kontrolle?

CLP-Sonderveranstaltung 2025:

 Termine:

  • Juli 2025 (Webinar)
  • September 2025 (Präsenzveranstaltung)
  • Oktober 2025 (Webinar)

jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr

Ort:

  • Präsenzveranstaltung oder
  • Webinar

 

Teilnahmegebühr und Anmeldung:

Halbtags – Sonderveranstaltung zu folgenden Konditionen:

  • 30 Euro zzgl. USt.
  • Skript & Praxisleitfaden
  • CLP-Newsletter inklusive

 

Flyer:

Klicken Sie hier um den Flyer herunterzuladen.






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