CLP Sonderveranstaltung zum Direktauftrag – Brandenburg

Veranstaltungsdatum: 16.04.2026
Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein

Zielgruppe:
Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sowie Mitarbeiter von Unternehmen oder Berater, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.

Beschreibung:

Brandenburg – Direktaufträge neu gedacht: Praxiserfahrungen mit der 100.000-€-Grenze

Mit Wirkung zum 17. Juni 2025 hat Brandenburg die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge durch eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung sowie der Kommunalen Haushalts und Kassenverordnung angepasst.

Zentrale Änderungen:

Für kommunale Auftraggeber sowie für die Landesverwaltung gilt:

  • Bauleistungen:
    • Freihändige Vergabe bis 150.000 Euro Auftragswert
    • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 Euro Auftragswert
  • Liefer- und Dienstleistungen:
    • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro Auftragswert
    • Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro Auftragswert
  • Wertgrenzen für Direktaufträge:
    • Sowohl Liefer- und Dienstleistungen als auch Bauaufträge dürfen bis zu einem Auftragswert von bis 100.000 Euro ohne Vergabeverfahren im Wege eines Direktauftrags vergeben werden

(alle Auftragswertangaben verstehen sich ohne Umsatzsteuer)

Nachdem diese Änderungen nunmehr mehr als ein halbes Jahr in Kraft sind seit Inkrafttreten der Änderungen vor mehr als sechs Monaten liegen erste Erfahrungen aus der Praxis vor. Im Fokus stehen dabei die Fragen, was sich bewährt hat, worauf besonders zu achten ist und welche rechtlichen Risiken sich ergeben können. Dieses Seminar bietet Raum für Antworten, Einordnung und den Austausch praktischer Erfahrungen.

Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen:

  • Bürokratieabbau und strategische Öffnung des öffentlichen Auftragswesens
  • Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Verschlankte Verfahren und schnellere, wirtschaftlichere Vergaben
  • Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität und Handlungsspielraum

Rechtliche Leitplanken bleiben bestehen Auch bei Anwendung der neuen Schwellenwerte sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Gleichbehandlung, Transparenz und fairer Wettbewerb
  • Dokumentationspflicht, insbesondere bei Direktvergaben
  • Wechsel zwischen Auftragnehmern bei wiederholten Direktvergaben wird empfohlen

CLP-Sonderveranstaltung 2026:

Termine:

  •  26. Februar 2026 (Webinar)
  •  16. April 2026 (Webinar)

jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr Ort:

  • Webinar

Teilnahmegebühr und Anmeldung:

Halbtags – Sonderveranstaltung zu folgenden Konditionen:

  • 30 Euro zzgl. USt.
  • Skript & Praxisleitfaden
  • CLP-Newsletter inklusive

Flyer:

Klicken Sie hier um den Flyer herunterzuladen.






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