CLP Sonderveranstaltung zum Direktauftrag – Niedersachsen
Veranstaltungsdatum: 09.04.2026Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein
Zielgruppe:
Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sowie Mitarbeiter von Unternehmen oder Berater, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.
Beschreibung:
Niedersachsen – Direktaufträge bis 100.000 EUR und weitere Neuerungen seit dem 29. Mai 2025
Mit Wirkung zum 29. Mai 2025 hat Niedersachsen die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge umfassend reformiert.
Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung vom 27. Mai 2025 (GVBl. Nr. 37/2025) erhöht die bisherigen Wertgrenzen und gilt für Landes- und Kommunalverwaltungen auf Grundlage des NTVergG und der KomHKV NI.
Nach nunmehr sieben Monaten Praxiserfahrung ist es Zeit für ein Fazit
Zentrale Neuerungen:
Für kommunale Auftraggeber sowie für die Landesverwaltung gilt:
- Neue Wertgrenzen für einen vereinfachten Rückgriff auf bestimmte Verfahrensarten:
- Bauleistungen:
- Freihändige Vergabe bis 150.000 € (ohne USt)
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 € (ohne USt)
- Liefer- und Dienstleistungen:
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe bis 100.000 € (ohne USt)
- Bauleistungen:
- Direktaufträge:
- Einheitliche Wertgrenze 20.000 € (ohne USt) für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen
- Öffentliche und Privatschulen: Direktauftrag bis 100.000 € möglich
- E-Mail-Vergabe:
- Ermöglichung der Durchführung Beschränkter Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb per E-Mail im Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (ohne USt)
Seit Inkrafttreten der Änderungen vor über sechs Monaten liegen nun erste praktische Erfahrungen vor. Im Fokus stehen dabei Fragen wie: Was hat sich bewährt? Worauf ist besonders zu achten? Welche rechtlichen Risiken können sich ergeben? Dieses Seminar bietet Raum für Antworten, praxisnahe Einordnung und den Austausch von Erfahrungen aus der Praxis.
Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen:
- Entlastung öffentlicher Stellen
- Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Effizientere, praxisnahe Auftragsvergabe
- Bürokratieabbau bei gleichzeitiger Wahrung vergaberechtlicher Standards
Rechtliche Leitplanken bleiben bestehen:
Auch bei Anwendung der neuen Schwellenwerte sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Gleichbehandlung, Transparenz und fairer Wettbewerb
- Dokumentationspflicht, insbesondere bei Direktvergaben
- Wechsel zwischen Auftragnehmern bei wiederholten Direktvergaben wird empfohlen
CLP-Sonderveranstaltung 2026:
Termine:
- April 2026 (Webinar)
- Juni 2026 (Webinar)
- Oktober 2026 (Webinar)
jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr
Teilnahmegebühr und Anmeldung:
Halbtags – Sonderveranstaltung zu folgenden Konditionen:
- 30 Euro zzgl. USt.
- Skript & Praxisleitfaden
- CLP-Newsletter inklusive
Flyer:
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