CLP Sonderveranstaltung zum Direktauftrag – Saarland
Veranstaltungsdatum: 02.09.2026Veranstaltungsort:
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein
Zielgruppe:
Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sowie Mitarbeiter von Unternehmen oder Berater, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.
Beschreibung:
Saarland – Direktaufträge neu gedacht: Praxiserfahrungen mit der 100.000, – EUR – Wertgrenze
Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 hat Saarland die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge durch einen, unbefristet Vergabeerlass umfassend reformiert. Die Änderungen betreffen insbesondere Kommunen, kommunale Zweckverbände und Eigenbetriebe, aber auch die Landesverwaltung über entsprechende Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushalts-ordnung (LHO).
Der Vergabeerlass vom 26. Juni 2025 (Amtsblatt Nr. 26 vom 10. Juli 2025, S. 547 ff.) schafft auf kommunaler Ebene, ebenso wie die Beschaffungsrichtlinien vom 01.07.2025 auf Landesebene, gewichtige Festlegungen für die Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich.
Die wichtigsten Änderungen für kommunale und landesweite öffentliche Auftraggeber in Saarland:
- Direktaufträge für Bau-, Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen sind bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR netto möglich.
- Bei der Vergabe von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen sind die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, die Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie die Freihändige Vergabe bei einem Auftragswert bis zu den EU-Schwellenwerten zulässig.
- Keine formellen Vergabeverfahren mehr notwendig unterhalb der EU-Schwellenwerte
- Nur für Kommunen: Bei Bauleistungen sind die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine freihändige Vergabe ohne weitere Einzelbegründung bis zu dem EU-Schwellenwert zulässig.
Ziele und Auswirkungen der neuen Regelungen:
- Bürokratieabbau und strategische Öffnung des öffentlichen Auftragswesens
- Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Verschlankte Verfahren und schnellere, wirtschaftlichere Vergaben
- Auftraggeber erhalten mehr Flexibilität und Handlungsspielraum
Rechtliche Leitplanken bleiben bestehen:
Auch bei Anwendung der neuen Schwellenwerte sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- Binnenmarktrelevanz
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Gleichbehandlung, Transparenz und fairer Wettbewerb
- Dokumentationspflicht, insbesondere bei Direktvergaben
- Wechsel zwischen Auftragnehmern bei wiederholten Direktvergaben wird empfohlen
CLP Praxistipps:
- Gesetzeskonforme Vergabe des Direktauftrags bei Vorliegen der Binnenmarktrelevanz
- Einführung von Verhandlungsmöglichkeiten auch bei Direktaufträgen
- Direktauftrag von Bauleistungen ohne vorgezogene Eignungsprüfung
Programm der CLP-Sonderveranstaltung
1. Die neuen vergaberechtlichen Spielräume im Überblick
- Vorstellungen der neuen Regelungen auf kommunaler und Landesebene
- Darstellung der Prüfung der Binnenmarktrelevanz; wann liegt diese vor?
- Vorstellung der Wertgrenzen mit jeweiliger Abgrenzung: 100.000,- EUR für Liefer- und Dienstleistungen bis 216.000,- EUR als Grenze zum EU-Verfahren; 100.000, – EUR für Bauleistungen bis 5.404.000, – EUR als Grenze zum EU-Verfahren
- Ex-ante-Bekanntmachungen auch bei Liefer- und Dienstleistungen und Bauvergaben unterhalb 100.000 EUR. Inhalt der Binnenmarktrelevanz (Eignungs- und ggf. Auswahlkriterien)
- Veröffentlichungsmedium: Wo und wie werden die Unterlagen i.R.d. Direktauftrages veröffentlicht, via E-Mail oder Portal?
- Was tun, wenn kein spezieller Projektraum für den Direktauftrag mit der Möglichkeit Unterlagen einzustellen und Interessenbekundungen zu erhalten verfügbar ist? Keine starre Bindung mehr an die UVgO und VOB/A Eignungsnachweise reduziert Angebotsausschlüsse
- Keine Starre Bindung mehr an die Nachforderungsregelungen des § 41 UVgO sowie § 16a VOB/A i.R.d. Direktauftrages?
- Möglichkeit der Komplikation Verhandlungselemente bei der Erteilung von Direktaufträgen aufzunehmen?
- Bei Binnenmarktrelevanz: Pflicht zur Ex-ante-Bekanntmachung
- Bei Binnenmarktrelevanz: keine Beschränkung des Teilnehmerkreises ohne Eignungsmatrix. Welchen Inhalt muss diese haben?
- Ohne Binnenmarktrelevanz: Ex-ante-Bekanntmachung zur Steigerung des Wettbewerbes? Maximale Ausschöpfung der Direktaufträgen zur Beschleunigung der Verwaltung
- Ohne Binnenmarktrelevanz: Wie erfolgt die Auswahl potenzieller Bieter?
- Vereinfachung der Vergabe von Bauleistungen: Direktauftrag ohne vorgezogene Eignungsprüfung mit erheblichen Vorteilen
2. Individuelle CLP-Workflow / Graphiken
- Beschränkte Ausschreibung bzgl. der Vergabe von Bauleistungen bei Binnenmarktrelevanz
- Beschränkte Ausschreibung bzgl. der Vergabe von Bauleistungen ohne Binnenmarktrelevanz
- Beschränkte Ausschreibung bzgl. der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bei Binnenmarktrelevanz
- Beschränkte Ausschreibung bzgl. der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ohne Binnenmarktrelevanz
- Erteilung Direktaufträge bzgl. Liefer- und Dienstleistungen / Bauleistungen bei Binnenmarktrelevanz
- Erteilung Direktaufträge bzgl. Liefer- und Dienstleistungen / Bauleistungen ohne Binnenmarktrelevanz
3. Musterunterlagen / Vergabevermerk
- Musterunterlagen Beschränkte Ausschreibung bzgl. der Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)
- Musterunterlagen Beschränkte Ausschreibung bzgl. der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)
- Musterunterlagen Erteilung Direktauftrag
CLP-Sonderveranstaltung 2026:
Termine:
- 10. April 2026 (Webinar)
- 02. September 2026 (Webinar)
jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr
Teilnahmegebühr und Anmeldung:
Halbtags – Sonderveranstaltung zu folgenden Konditionen:
- 30 Euro zzgl. USt.
- Skript & Praxisleitfaden
- CLP-Newsletter inklusive
Flyer:
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