Crashkurs „Neues Vergaberecht Niedersachsen“

Veranstaltungsdatum: 17.03.2020
Veranstaltungsort: Braunschweig
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Ja

Zielgruppe:

Das Schulungsangebot richtet sich insbesondere an Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber im Bundesland Niedersachsen, die mit der Ausgestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren befasst sind und daher die landesrechtlichen Neuerungen des Vergaberechts kennen und umsetzen müssen.



Beschreibung:

Am 01.01.2020 ist das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Kraft getreten. Von grundlegender Bedeutung ist, dass aufgrund der Gesetzesänderung seit dem 01. Januar 2020 in Niedersachsen die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) Anwendung finden. Für den Bereich der Beschaffungen im Anwendungsbereich des NTVergG wird für den Rechtsanwender somit ein neues Vergaberecht eingeführt, das mitunter tiefgreifende Änderungen der bisherigen Vergabepraxis mit sich bringt. Aber auch die Änderungen des NTVergG an sich sind beachtlich. Mit der Gesetzesänderung wurde u. a. der Eingangsschwellenwert des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20.000 EUR erhöht und Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte aus dem Anwendungsbereich des NTVergG herausgenommen. Des Weiteren wird erstmalig in Niedersachsen im Unterschwellenbereich eine Informations- und Wartepflicht eingeführt. Das Gesetz sieht außerdem eine Übergangsvorschrift zur verpflichtenden Nutzung elektronischer Mittel vor. Trotz aller Änderungen bleibt festzuhalten, dass auch das neue NTVergG seine bisherige komplizierte Systematik weitestgehend beibehält. Dies erschwert die Anwendung für den Praktiker erheblich.

Im Crashkurs werden die praxisrelevantesten (Neu-)Regelungen des NTVergG sowie die Neuerungen durch die UVgO und VOB/A 2019 komprimiert und verständlich besprochen und erörtert. Begleitet von zahlreichen Beispielen aus der Praxis werden die Teilnehmer über die neuen rechtlichen Anforderungen, Fallstricke und Chancen ins Bild gesetzt. Hierbei sind Teilnehmerfragen ausdrücklich erwünscht! Im Rahmen eines gegenseitigen Dialogs soll den Teilnehmern die Gelegenheit gegeben werden, individuelle Praxisprobleme zielgerichtet zu behandeln.

 

Teilnahmegebühr, Teilnahmebedingungen & Anmeldung

Die Teilnahmegebühr für diese eintägige (09:00 – 16:00 Uhr) Veranstaltung beträgt € 199,00 inkl. MwSt. pro Teilnehmer

Die Anzahl der Teilnehmer(-innen) ist auf maximal 35 Personen begrenzt. Maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldungen. Sofern für eine Veranstaltung weniger als 15 Anmeldungen erfolgen, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Im Falle der Absage der Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail und eine Rechnung per Post. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig. In der Teilnahmegebühr sind Veranstaltungsunterlagen und Verpflegung (Mittagessen, Pausengetränke) inbegriffen. Bei Stornierung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 90,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.

Zur verbindlichen Seminaranmeldung nutzen Sie bitte unser elektronisches Buchungsformular. Alternativ können Sie auch das unten verlinkte Anmeldeformular ausfüllen und uns per Fax oder Email (gerne auch postalisch) zukommen lassen.

 

Dokumente und Formulare:
•Flyer der Veranstaltung: Crashkurs „Neues Vergaberecht Niedersachsen“
•Anmeldeformular: Hier gehts zum Anmeldeformular






Buchungsformular

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