Die Abfragepflicht für das Wettbewerbsregister startet – was öffentliche Auftraggeber beachten müssen

Veranstaltungsdatum: 16.11.2022
Veranstaltungsort: Magdeburg
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein

Zielgruppe:


Beschreibung:

Das Wettbewerbsregistergesetz umfasst unternehmensbezogene Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und soll den Auftraggebern die Prüfung diesbezüglich im Verfahren erleichtern. Das Gesetz ist hierbei bereits seit 2017 in Kraft, führt aber seitdem in Bezug auf die Vergabeverfahren eher ein Schattendasein”.

Das ändert sich spätestens ab 01.06.2022, da ab diesem Tag öffentliche Auftraggeber ab einem Nettoauftragswert in Höhe von 30.000 Euro verpflichtend das Register während des Verfahrens abfragen müssen.

Diese Abfragepflicht stellt die Auftraggeber vor größte Herausforderungen. Um weiterhin rechtssicher Verfahren durchzuführen, müssen Auftraggeber sowohl das Wettbewerbsregistergesetz kennen, die Selbstreinigungsvorgaben des § 125 GWB beherrschen und Rechtsschutzfragen meistern.

Diese notwendigen Kenntnisse vermittelt das vorliegende Seminar umfassend und praxisbezogen.

Schwerpunkte:

  • Funktionsweise und Hintergrund des Wettbewerbsregisters
  • Detaillierter Einblick in die eintragungsfähigen Delikte
  • Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
  • Die Voraussetzung und der Ablauf der Abfrage in der Praxis
  • Löschungsvoraussetzungen der Eintragung im Detail
  • Die Prüfung der Selbstreinigung nach § 125 GWB rechtssicher gestalten
  • Praxisbezogene Erläuterung von Rechtsschutzfragen
  • Der Prüfungsaufbau (Einbettung im Vergabeverfahren) anhand aktueller Beispiele

Dokumente und Formulare:
• Hier gehts zum Anmeldeformular: K 061.20/22-01 – Die Abfragepflicht für das Wettbewerbsregister startet – was öffentliche Auftraggeber beachten müssen