Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Vergabepraxis rechtssicher beherrschen

Veranstaltungsdatum: 22.11.2022
Veranstaltungsort: Magdeburg
Als Inhouse-Schulung verfügbar: Nein

Zielgruppe:


Beschreibung:

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, welches Unternehmen die Beachtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards in ihren Lieferketten verpflichtend vorschreibt. Da die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten durch Unternehmen direkte Auswirkungen auf die Prüfung der Ausschlussgründe und damit auf die Vergabepraxis hat, ist es unerlässlich für Auftraggeber vertiefte Kenntnisse des neuen Gesetzes aufzuweisen, die Ausschlussgründe und Selbstreinigungsmaßnahmen rechtssicher prüfen zu können und im Umgang mit dem neuen Wettbewerbsregister geschult zu sein.

Das neue Gesetz zielt auf die Stärkung der Menschenrechte ab, indem es die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette vorschreibt. Zu oft sind Lieferketten anfällig für Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Zunächst gilt das Gesetz ab Inkrafttreten für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen, ab 2024 soll es dann auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter/-innen erfassen. Bei festgestellten Verstößen droht der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Aus diesem Grund müssen Auftraggeber die Prüfung von Ausschlussgründen sowie mögliche Selbstreinigungsmaßnahmen der Unternehmen sicher beherrschen.

Neben dem Anwendungsbereich des Gesetzes und den darin statuierten Sorgfaltspflichten, stellen die Prüfung der Ausschlussgründe sowie die entstehenden Rechtsfolgen die zentralen Inhalte des Seminars dar. Im Hinblick auf die zu prüfenden Ausschlussgründe durch den öffentlichen Auftraggeber spielt auch das neue Wettbewerbsregister eine tragende Rolle, weshalb auch dieses im Seminars näher beleuchtet wird.

Wer profitiert?

  • Öffentliche Auftraggeber, die mit dem Vergaberecht befasst sind
  • Zentrale Vergabestellen
  • Beschaffungs- und Einkaufsstellen
  • Prüfstellen
  • Kommunale Unternehmen
  • Unternehmen, die sich an geförderten Vergabeverfahren beteiligen

Dokumente und Formulare:
• Hier gehts zum Anmeldeformular: K 061.23/22-01 – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Vergabepraxis rechtssicher beherrschen