Abfragepflicht des Wettbewerbsregisters startet am 01.06.2022 – die wichtigsten Informationen in Kürze:
Liebe Freunde_innen des Vergaberechts,
am 01.06.2022 ist es soweit:
Die Abfragepflicht des Wettbewerbsregisters (WReg) für öffentliche Auftraggeber tritt in Kraft!
Im Nachfolgenden wollen wir Ihnen – überblickweise – die wichtigsten Vorgaben darstellen:
Um was geht es genau?
- Öffentliche Auftragsvergabe nur an Unternehmen, die keine Gesetzesverstöße begangen sowie im Wettbewerb fair verhalten haben
- Liegen Delikte auf Unternehmensseite vor, müssen oder können öffentliche Auftraggeber diese Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen
- WReg Basis für „informierte Entscheidung“ der öffentlichen Auftraggeber
Welche Informationen finden sich im Wettbewerbsregister (nicht abschließend)?
- Betroffenes Unternehmen/betroffene natürliche Person
- Welches „Delikt“
- Mitteilende Stelle (bspw. StA, Zoll, etc.)
Wann muss ich/ wann darf ich abfragen?
- Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB
- Vor Erteilung des Zuschlags beim „Bestbieter“ – ggf. in einem zweistufigen Verfahren bereits mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (dann bei den Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen)
- Ab 30.000 Euro Nettoauftragswert
- ACHTUNG: Vergaberechtliche Vorgaben (Prüfungsmaßstab, Vorlage von Nachweisen, etc.) bleiben unberührt
Was muss ich prüfen und was kommt im Rahmen der Selbstreinigung auf mich zu?
- Prüfung, ob zwingender (§ 123 GWB) oder fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 GWB) vorliegt; bei fakultativem Ausschlussgrund muss immer Ermessen hinsichtlich Ausschlussgrund ausgeübt werden („Kann“-Vorschrift)
- Bei Verstoß (Selbstreinigung)
- Prüfungspflicht, ob Unternehmen Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, ein Fehlverhalten in der Zukunft zu vermeiden
- Anspruchsvolle Prüfung
- Mitteilende Stelle (bspw. StA, Zoll, etc.)
Zum Thema „Wettbewerbsregister ist gestartet – Was muss der Auftraggeber ändern und beachten?“ bieten wir für Sie Webinare unter folgendem Link an.
Dieses Dokument können Sie auch hier als PDF herunterladen.