Bundeswirtschaftsministerium legt den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor

Foto: Pixabay, Andrew Pons

Nachdem das BMWi im Juni dieses Jahres einen Entwurf zur Änderung des ArchLG präsentierte, wurde am 07.08.2020 auch der Referentenentwurf einer HOAI-Änderungsverordnung veröffentlicht. Nach derzeitigem Stand sollen die Änderungen bereits am 01.01.2021 in Kraft treten.

Die Notwendigkeit der Neuregelung wird mit dem EuGH-Urteil – C-377/17 vom 04.07.2019 – begründet, nach dem die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen EU-Recht (im besonderen gegen die Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG) verstoßen. Für die Bundesrepublik bestand seit Verkündung dieses Urteils die Pflicht der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen.

Mit der aktuellen Änderung soll nun „die Vereinbarkeit der Regelungen der HOAI mit dem Recht der Europäischen Union, wie es in der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum Ausdruck kommt, hergestellt werden“, so der Referentenentwurf.

Im Wesentlichen werden die Regelungen der HOAI in der Weise geändert, dass die Honorare für alle von der HOAI erfassten Leistungen künftig frei vereinbart werden können und es keine verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr geben wird.

Die Neuregelung umfasst u.a. folgende Kernpunkte:

  • Formanforderungen der HOAI sollen reduziert werden;
  • Anwendungsbereich der HOAI wird erweitert, denn die bisherige Beschränkung auf Inländer soll entfallen;
  • HOAI soll künftig kein verbindliches Preisrecht mehr enthalten;
  • bisherige Honorartafeln werden unverbindlich und sollen nur zur Orientierung bei der Bestimmung der Honorarhöhe dienen;
  • soweit die Parteien keine Honorarvereinbarung im Vertrag treffen, soll der Basishonorarsatz als vereinbart gelten;
  • Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung der HOAI bleiben bestehen; jedoch können die Parteien künftig auch andere Methoden zur Ermittlung vereinbaren.

Die abschließende Abstimmung über den Entwurf wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres stattfinden.